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Haftung, Sicherheit und Co.

Am : 03. Dez. 2021 / In : Alle

Aus einer Studie aus dem Jahr 2014¹ geht hervor, dass 28 % der Verletzungen, die sich Kinder beim Trampolinspringen zugezogen haben, als „schwere“ Verletzungen eingestuft werden. Dazu zählen Knochenbrüche der Arme und Beine sowie Wirbelsäulenbrüche. Spitzenreiter ist übrigens der Unterarmbruch. Die anderen Verletzungen wie Verstauchungen, Prellungen und Gehirnerschütterung sind „leichter“ Natur.

Was bedeuten Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht?

Doch wie sieht es mit der Haftung für den Trampolineigentümer aus? Grundsätzlich gilt: wer das Trampolin zur Verfügung stellt, der hat die Aufsichtspflicht und die Verkehrssicherungspflicht. Unabhängig davon hat der Eigentümer bzw. die Eigentümerin prinzipiell dafür Sorge zu tragen, dass sich das Trampolin jederzeit in einem einwandfreien Zustand befindet. Dafür sollten alle Schrauben und Muttern regelmäßig nachgezogen und sicherheitsrelevante Teile wie die Randabdeckung und das Sicherheitsnetz überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Auch die Bodenanker sollten stets überprüft werden.
Eltern haben eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Wenn Nachbarskinder in Abwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten auf dem Gartentrampolin nebenan springen, dann geht die Aufsichtspflicht auf den*die Eigentümer*in über. Um hier Schadenersatzansprüche zu vermeiden, müsste strenggenommen eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich der Aufsichtspflicht getroffen werden.
Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass der*die Eigentümer*in eines Geräts, in diesem Fall des Trampolins, darauf achten muss, dass keine fremden Personen das Gerät betreten bzw. verwenden können. Das Gelände darf also nicht frei zugänglich sein, auch ein Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ hilft hier nicht weiter.

Welche Versicherung zahlt?

Die Behandlung akuter Verletzungen übernimmt die private oder gesetzliche Krankenversicherung, zudem kann die private Krankenzusatzversicherung für bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden. Eine private Unfallversicherung deckt die Kosten bei dauerhaften Beeinträchtigungen, zahlt aber auch zum Beispiel Krankenhaustagegeld. Für Kinder gibt es spezielle Kinderunfallversicherungen.
Wenn sich ein Trampolin bei Sturm „selbstständig“ macht und Schäden an Autos oder Gebäuden versursacht, dann zahlt entweder die Haftpflichtversicherung oder, wenn es sich um das eigene Auto handelt, die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Doch Vorsicht: die Versicherer können in jedem Falle den Eigentümer des Trampolins in Regress nehmen, falls sich herausstellt, dass das Gartentrampolin nicht durch genügend Erdanker gesichert war.

Die besten Schadensfälle sind die, die gar nicht passieren. Unfälle und Sturmschäden lassen sich einfach vermeiden, indem man folgendes beachtet:

• Wettervorhersage beobachten: bei Sturmwarnung das Trampolin rechtzeitig sichern.
• Im Herbst das Trampolin abbauen und verstauen.
• Kaputte Teile sofort austauschen.
• Das Grundstück absichern.
• Immer nur eine Person darf springen.
• Kinder beim Springen beaufsichtigen.
• Gegenstände auf dem Trampolin nicht zulassen.

Sämtliche Angaben in diesem Text sind ohne Gewähr.

Foto: freepik.com - yuliapetrova.jpg

Quellen
24.11.2021 ¹https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/orthopaeden-und-unfallchirurgen-geben-tipps-fuer-die-sicherheit-beim-trampolinspringen/
24.11.2021 https://www.leben-und-erziehen.de/kind/gesundheit/unfallgefahr-trampolin.htmlkind
24.11.2021 https://www.kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/user_upload/Trampoline_GE.pdf
24.11.2021 https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/orthopaeden-und-unfallchirurgen-geben-tipps-fuer-die-sicherheit-beim-trampolinspringen/
24.11.2021 https://www.t-online.de/heim-garten/garten/id_65171094/gartentrampolin-sicherheit-und-haftung-beim-trampolin-im-garten.html
24.11.2021 https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/private-unfallversicherung
02.12.2021 https://www.versicherungsguide.net/sturmversicherung-gartentrampolin-welche-versicherung-bezahlt-den-schaden/

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