Das Wetter wird leider immer extremer. Im Sinne der
Sicherheit und auch im Sinne der Langlebigkeit sollte das Gartentrampolin gut
abgesichert und geschützt werden. Von November bis April empfiehlt sich
generell der Abbau und die Einlagerung des Geräts. Dann können Schnee und Frost
keinen Schaden anrichten.
Doch auch im Frühjahr und im Sommer können Wetterextreme für
böse Überraschungen sorgen. Daher ist es absolut wichtig, die mitgelieferten
Bodensicherungen zu verwenden und bei Bedarf durch neue, längere Bodensicherungen
auszutauschen oder zu ergänzen. Andernfalls könnte ein Gartentrampolin durch
starken Sturm oder Orkan weggetragen werden- mit verheerenden Folgen, je
nachdem wo es landet. Außerdem ist die Verankerung auch für die Nutzung des
Trampolins absolut sicherheitsrelevant.
Bitte beachten: Nicht in allen Hausratsversicherungen ist
das Gartentrampolin abgesichert, da es als Spiel-und Sportgerät gilt. Dazu gibt
der jeweilige Versicherer Auskunft.
Spezielle Abdeckplanen schützen das Trampolin vor Regen und
sollte ein Abbau im Winter nicht möglich sein, auch vor Schnee.
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