Trampolin bei Wind und Wetter

Am : 23. Sept. 2021 / In : Alle

Das Wetter wird leider immer extremer. Im Sinne der Sicherheit und auch im Sinne der Langlebigkeit sollte das Gartentrampolin gut abgesichert und geschützt werden. Von November bis April empfiehlt sich generell der Abbau und die Einlagerung des Geräts. Dann können Schnee und Frost keinen Schaden anrichten.

Doch auch im Frühjahr und im Sommer können Wetterextreme für böse Überraschungen sorgen. Daher ist es absolut wichtig, die mitgelieferten Bodensicherungen zu verwenden und bei Bedarf durch neue, längere Bodensicherungen auszutauschen oder zu ergänzen. Andernfalls könnte ein Gartentrampolin durch starken Sturm oder Orkan weggetragen werden- mit verheerenden Folgen, je nachdem wo es landet. Außerdem ist die Verankerung auch für die Nutzung des Trampolins absolut sicherheitsrelevant.

Bitte beachten: Nicht in allen Hausratsversicherungen ist das Gartentrampolin abgesichert, da es als Spiel-und Sportgerät gilt. Dazu gibt der jeweilige Versicherer Auskunft.
Spezielle Abdeckplanen schützen das Trampolin vor Regen und sollte ein Abbau im Winter nicht möglich sein, auch vor Schnee.

Foto: freepik.com User: 88cojocari-dragos

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